0%

Zugänglichkeit

DK Motos Vermietung hat sich verpflichtet, seine Website gemäß dem Königlichen Dekret 1112/2018 vom 7. September über die Zugänglichkeit von Websites und mobilen Anwendungen des öffentlichen Sektors zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://dkmotosrental.com/

Konformitätsstatus

Diese Website entspricht nur teilweise der Verordnung (EG) Nr. 1112/2018 aufgrund der unten aufgeführten Ausnahmen und der Nichteinhaltung bestimmter Aspekte.

Inhalt nicht zugänglich

Der folgende Inhalt ist aus folgendem Grund nicht zugänglich:

Nichteinhaltung des Königlichen Dekrets 1112/2018

Es gibt Logos und Bilder mit fehlerhaftem oder verwirrendem Alternativtext sowie komplexe Bilder ohne Textbeschreibung [Anforderungsnummer 9.1.1.1 Nicht-textuelle Inhalte, der UNE-EN 301549:2022].

Es gibt fehlerhaft erstellte Listen (ohne Listenbezeichnung), Tabellen mit falsch beschrifteten Zellen und unsichtbare Beschriftungen auf Formularelementen [Anforderungsnummer 9.1.3.1 Informationen und Beziehungen der UNE-EN 301549:2022].

Es gibt Tabellen, die nicht an kleine Bildschirmgrößen angepasst sind, und Formularfelder, die auf kleinen Bildschirmgrößen nicht korrekt angezeigt werden [Anforderungsnummer 9.1.4.10 Textskalierung, der UNE-EN 301549:2022].

Es gibt einen Text, der bei Änderung der Abstände und Zeilenhöhen nicht korrekt angezeigt wird [Anforderungsnummer 9.1.4.12 Textabstände, der UNE-EN 301549:2022].

Es gibt Elemente, die nicht über die Tastatur zugänglich sind, wie zum Beispiel Links zu sozialen Netzwerken, der Texteditor für Kommentare, Elemente zum Sortieren von Suchergebnissen, die Seitennummerierung der Suchergebnisse oder Kalenderpfeile [Anforderungsnummer 9.2.1.1 Tastatur, der UNE-EN 301549:2022].

Es gibt Elemente, die keinen Fokus erhalten und daher nicht über die Tastatur bedient werden können, zum Beispiel [Anforderungsnummer 9.2.4.3 Fokusreihenfolge, der UNE-EN 301549:2022].

Es gibt Links, deren Funktion nicht korrekt angegeben ist (sie haben eine unzureichende Beschreibung, einen zu allgemeinen Text, einen unzureichenden Titel…) [Anforderungsnummer 9.2.4.4 Zweck von Links, der UNE-EN 301549:2022].

Es gibt Überschriften mit wiederholtem und/oder nicht beschreibendem Text [Anforderungsnummer 9.2.4.6 Überschriften und Beschriftungen, der UNE-EN 301549:2022].

Es gibt Bilder, Infografiken, Link- oder Schaltflächentexte, Überschriftentexte und Inhalte, die nicht in andere Sprachen übersetzt sind [Anforderungsnummer 9.3.1.2 Sprache der Teile, der UNE-EN 301549:2022].

Auf einigen Seiten wird dasselbe Symbol für verschiedene Zwecke verwendet, was zu Verwirrung führt [Anforderungsnummer 9.3.2.4 Einheitliche Kennzeichnung, der UNE-EN 301549:2022].

Es gibt Fehlermeldungen, die nicht sehr aussagekräftig sind, oder Fehlermeldungen, die nicht zu einer einzigen Meldung zusammengefasst sind, sowie einen Mangel an Hinweisen im Formular, die Felder korrekt auszufüllen [Anforderungsnummer 9.3.3.1 Identifizierung von Fehlern, der UNE-EN 301549:2022].

Es gibt Formulare mit Pflichtfeldern, bei denen der Benutzer nicht darüber informiert wird, sowie Felder, bei denen ein Textbeispiel für das Feldformat fehlt (wie z. B. beim DNI) [Anforderungsnummer 9.3.3.2 Beschriftungen und Anweisungen der UNE-EN 301549:2022].

Es gibt Formularfelder, bei denen ein Fehler gemeldet wird, wenn ein falscher Wert eingegeben wird, jedoch wird kein Vorschlag zur Korrektur gegeben [Anforderungsnummer 9.3.3.3 Vorschläge für Fehler, der UNE-EN 301549:2022].

Es gibt Seiten mit Syntaxfehlern, und daher kann es vorkommen, dass einige Hilfstechnologien den Inhalt nicht korrekt interpretieren (doppelte Seiten-IDs, nicht geschlossene Tags, fehlerhafte Tag-Konstruktion…) [Anforderungsnummer 9.4.1.1 Verarbeitung, der UNE-EN 301549:2022].

Es gibt Seiten, auf denen assistive Produkte keine Informationen abrufen, mit ihnen interagieren und den Status von Steuerelementen der Benutzeroberfläche nicht erkennen können, wie z. B. Hilfemeldungen, Statusmeldungen zum Aktionsergebnis, Linkattribute, Seitensprachenbilder usw., die von Bildschirmleseprogrammen zum Zeitpunkt ihres Erscheinens nicht vorgelesen werden können [Anforderungsnummer 9.4.1.2 Name, Funktion, Wert der UNE-EN 301549:2022].

Auf einigen Webseiten können gelegentlich Bearbeitungsfehler auftreten.

Unverhältnismäßige Belastung

Nicht zutreffend.

Der Inhalt fällt nicht unter die geltenden Rechtsvorschriften.

Es kann vorkommen, dass Office-Dokumente im PDF- oder anderen Format, die vor dem 20. September 2018 veröffentlicht wurden, nicht alle Anforderungen an die Barrierefreiheit vollständig erfüllen. Es wurden jedoch alle Anstrengungen unternommen, um sicherzustellen, dass die meisten Dokumente dies tun.

Erstellung dieser Zugänglichkeitserklärung

Diese Erklärung wurde am 20. April 2023 erstellt.

Die zur Erstellung der Erklärung verwendete Methode war eine Selbsteinschätzung, die vom Unternehmen selbst durchgeführt wurde.

Letzte Überprüfung der Erklärung: 20. April 2023.

Notizen und Kontaktinformationen

Sie können Mitteilungen zu Zugänglichkeitsanforderungen (Artikel 10.2.a) der Königlichen Verordnung 1112/2018 einreichen, wie zum Beispiel:

  • Melden Sie alle potenziellen Verstöße dieser Website.
  • Um weitere Schwierigkeiten beim Zugriff auf die Inhalte mitzuteilen
  • Bitte reichen Sie weitere Fragen oder Verbesserungsvorschläge zur Barrierefreiheit der Website ein.

Über das folgende Kontaktformular oder telefonisch unter +34 91 273 32 57.

Sie können Folgendes präsentieren:

  • Eine Beschwerde bezüglich der Einhaltung der Anforderungen des Königlichen Dekrets 1112/2018 oder
  • Eine barrierefreie Informationsanfrage bezüglich:
    • Inhalte, die gemäß Artikel 3 Absatz 4 vom Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1112/2018 ausgeschlossen sind
    • Inhalte, die von der Einhaltung der Zugänglichkeitsanforderungen ausgenommen sind, weil sie eine unverhältnismäßige Belastung darstellen.

Im Antrag auf barrierefreie Informationen müssen die Fakten, Gründe und die Anfrage, die die Überprüfung ermöglichen, ob es sich um eine angemessene und legitime Anfrage handelt, klar dargelegt werden.

Per E-Mail sowie über die anderen in Gesetz 39/2015 vom 1. Oktober über das Gemeinsame Verwaltungsverfahren der öffentlichen Verwaltungen vorgesehenen Möglichkeiten.

Mitteilungen, Beschwerden und Anfragen nach barrierefreien Informationen werden vom Unternehmen entgegengenommen und bearbeitet.

Antragsverfahren

Wird ein Antrag auf barrierefreie Informationen oder eine Beschwerde abgelehnt, wird die Entscheidung nicht akzeptiert oder entspricht die Antwort nicht den Anforderungen von Artikel 12.5, kann die betroffene Person Beschwerde einlegen. Eine Beschwerde kann auch eingelegt werden, wenn innerhalb von zwanzig Werktagen keine Antwort eingegangen ist.

Der Antrag kann per E-Mail oder über die anderen in Gesetz 39/2015 vom 1. Oktober über das Gemeinsame Verwaltungsverfahren der öffentlichen Verwaltungen vorgesehenen Möglichkeiten eingereicht werden.

Beschwerden werden vom Unternehmen entgegengenommen und bearbeitet.

Optionale Inhalte

Diese Website wendet die Anforderungen der Norm UNE-EN 301549:2022 unter Berücksichtigung der Ausnahmen der Verordnung (EG) Nr. 1112/2018 an.

Die letzte Überprüfung der Barrierefreiheit wurde am 20. April 2023 durchgeführt.

Die Website ist für Microsoft Internet Explorer 8.0 oder höher sowie die neuesten Versionen von Firefox, Safari, Opera und Google Chrome optimiert. Die empfohlene Mindestbildschirmauflösung beträgt 1280 x 1024 Pixel.

Die Website ist responsiv gestaltet und gewährleistet so eine optimale Darstellung auf Tablets und Mobilgeräten. Sie ist für die Anzeige in den neuesten Versionen von Chrome für Mobilgeräte, Firefox für Mobilgeräte, Safari für Mobilgeräte, Opera Mini und dem nativen Android-Browser optimiert.

Letzte Aktualisierung: 19. Januar 2026